Editorial des Mitgliedermagazins August 2023

Der Tod gehört zum Leben dazu

Liebe Leserinnen und Leser, 

die Überschrift hat nichts damit zu tun, dass ich dieser Tage unter telefonischer Anleitung eines Handwerkers mühselig einen elektrischen Rollladen selbst wieder gangbar machen musste, weil der Handwerker eigentlich keine Zeit hatte. Der Rollladen und ich haben überlebt. Seither weiß ich aber, dass dauerhaft heruntergelassene Rollläden eventuell gar nicht auf Abwesenheit, sondern auf Fachkräftemangel zurückzuführen sind.

Nein, mir geht es um die Erbschaftsteuer. Wer vom Tod eines nahen Angehörigen betroffen ist, wird meist zusätzlich noch von der Erbschaftsteuer getroffen. Als ich als Schüler zum ersten Mal von der Existenz dieser Steuer erfahren habe, habe ich mich gewundert. Warum soll der Staat, also die Allgemeinheit, etwas dafür bekommen, dass jemand stirbt? Vater Staat erhält zu Lebzeiten einen Obolus für Einkünfte in Form von Lohn- bzw. Einkommensteuer. Nach meinem Ableben braucht er nichts mehr für mich tun und falle ich ihm auch nicht mehr zur Last. Warum soll ich ihm von meinem versteuerten Einkommen nur deshalb noch etwas posthum abgeben, weil ich sterbe?

Die Begründung, dass sich die Steuer auf den Zufluss beim Erben richten soll, überzeugt mich nicht. Es fällt mir deshalb auch heute noch schwer, den Sinn dieser Steuer zu verstehen. Sie trifft vorwiegend den kleinen Mann im Mittelstand, also auch viele private Hauseigentümer, denn Großgrundbesitzer vermeiden z. B. durch die Bildung von Gesellschaften derartige Steuern. Eine GmbH & Co. KG kann nicht sterben. Lesen Sie hierzu den wertvollen Beitrag von Prof. Dr. Gregor Kirchhof auf Seite 233. Er schlussfolgert zutreffend, dass diese Steuer abzuschaffen oder grundlegend zu reformieren ist.

Und bitte beachten Sie auch Seite 229: Haus & Grund Deutschland beteiligt sich an einem sinnvollen Projekt zur Verbesserung der Wohnungspolitik. Ihre Meinung zählt! Helfen Sie also mit und beteiligen Sie sich, denn es kostet Sie nicht viel Zeit und Mühe, kann aber große und vor allem konstruktive Auswirkungen haben.

Zu guter Letzt halte ich fest, dass wir derzeit zur Vermeidung von Missverständnissen unsere Einladungen zu den Direktionsausschuss- Sitzungen nicht im Magazin abdrucken. Diese Einladungen betreffen nur die Vereinsvorstände und deren Vertreter oder Gäste. Sie ergehen dorthin schriftlich bzw. per E-Mail. Unsere nächste Sitzung findet am 20. September statt.

Herzlichst grüßt Sie Ihr Verbandsvorsitzender

Norbert Behle

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