Editorial des Mitgliedermagazins November 2023

Streikverbot

Liebe Leserinnen und Leser,

wie uns allen liegt mir der Klimaschutz am Herzen. Deshalb nutze ich vermehrt Bus und Bahn. Ich bin auch Inhaber des 49-Euro-Deutschland-Tickets und neuerdings auch der BahnCard. Mir schwillt regelmäßig der Kamm, wenn die Tarifparteien der Bahn ihre Streitigkeiten nicht ohne Streik beigelegt bekommen, denn nicht fahrende Busse und Bahnen wirken sich noch schlimmer aus als Verspätungen, über die ich inzwischen auch ein eigenes Buch einschließlich einer ungewollten Übernachtung in Mainz schreiben könnte. Warum erkennen die Bahnstreik-Verantwortlichen nicht, dass schon die ständigen Streikdrohungen zahlreiche Bürger vom Umstieg auf Bus und Bahn abhalten?

Manchmal wünsche ich mir auch in meiner Eigenschaft als Vermieter, streiken zu dürfen. Leider ist mir das aber verboten. Selbst wenn mein Mieter zu wenig zahlt (nicht, weil ich die Miete nicht erhöhe, sondern weil er der Meinung ist, mindern zu müssen) oder wenn er meint, die Miete gar nicht bezahlen zu brauchen, weil er das nicht kann oder nicht will, weil er lieber sein Auto reparieren möchte oder in Urlaub fährt, darf ich nicht streiken und ihm Wasser, Strom oder Heizung abdrehen.

Als Anwalt kann ich Ihnen erklären, warum dieser gesetzgeberische Wille durchaus Sinn macht. Als Vermieter kann ich nur schwer verstehen, dass ein zahlungsunwilliger Mieter Energie verbrauchen darf, die ich dann bezahlen muss.

Eine Ausnahme von diesem Streikverbot existiert lediglich für den Fall, dass sich der Mieter nach beendetem Mietverhältnis illegal im Objekt befindet. In dieser Situation brauchen Sie nicht für eine eventuelle sonst geschuldete Unterhaltung des Mietobjektes durch Beseitigung von Mängeln Sorge tragen. Aber auch dann muss dem Mieter das Bewohnen möglich bleiben. Deshalb darf ihm selbst dann weder Wasser, noch Strom, noch Heizung abgedreht werden. Vermieter die das anders sehen, können durch zivil- und strafrechtliche Verfolgung ganz erhebliche Nachteile erleiden.

Nicht nur Streiks, auch Aussperrungen sind uns Vermietern verboten. Wenn also der Mieter streikt, indem er keine Miete zahlt, dürften sie ihn nicht etwa durch Austauschen eines Schlosses aussperren. Das setze ich aber als bekannt voraus.

Falls Sie sich wundern, warum ich an dieser Stelle ausnahmsweise nicht auf das GEG eingehe, dann werfen Sie bitte einen Blick auf die nächsten Seiten. Dort finden Sie reichhaltige Informationen zu diesem Thema.

Herzlichst grüßt Sie Ihr Verbandsvorsitzender

Norbert Behle

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