Editorial des Mitgliedermagazins Oktober 2023

Man kann die Zeit nicht zurückdrehen

Liebe Leserinnen und Leser,

am 29. Oktober endet die Sommerzeit und die Uhren werden auf Normalzeit zurückgestellt.

1980 wurde das in Deutschland eingeführt. Ich kann nicht behaupten, dass es mir bis dahin gefehlt hatte und bin auch kein Fan davon. Nur mit einer Eselsbrücke kann ich mir merken, ob die Uhr vor- oder zurückgestellt wird. Im Frühjahr stellt man die Gartenmöbel vor die Tür. Im Herbst stellt man sie zurück in den Schuppen. Die Uhr wird also im Herbst zurückgestellt. Angeblich gibt es dadurch mehr Tageslicht am Morgen. Das ist nicht ganz richtig, denn tatsächlich wird der Morgen auf mehr Tageslicht verlegt. Auf einmal ist es um 9 Uhr erst 8 Uhr und scheinbar scheint die Sonne dadurch früher für uns. Der Begriff Sonnenschein erhält dadurch eine doppelte Bedeutung.

Leider können wir die Zeit nicht wirklich zurückdrehen. Sonst würde ich gerne die Ankündigung, dass Öl- und Gasheizungen abrupt verboten werden sollten, aus der neueren Geschichte streichen. Denn es sollte nicht über Gebote oder Verbote versucht werden, faktisch unmögliche Änderungen bewirken zu wollen. Vielmehr sollte unter sachverständiger Begleitung auch von Fachverbänden wie Haus & Grund ein Konzept entwickelt werden, mit dem wir klimaschützend die Abhängigkeit von fossilen Energiequellen reduzieren. Warum spricht z. B. im Saarland fast niemand davon, dass wir mit dem ca. 30 Grad warmen Grubenwasser Wärmepumpen betreiben könnten? Hat das mit Fachkräftemangel zu tun?

Indem der Bundestag das GEG nun genau so geändert hat, wie es vor der Sommerpause angekündigt wurde, werden Verunsicherung und Ungewissheiten in Kauf genommen. Jetzt müssen sich die Juristen mit dem komplizierten Gesetzeswerk beschäftigen, bis wahrscheinlich das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort hat.

Dort wollen wir auch die Verfassungsmäßigkeit des zweifelhaften Grundsteuergesetzes prüfen lassen. Circa drei Millionen Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide liegen schon vor. Leider scheinen sich die Finanzämter abgesprochen zu haben und verzögern zahlreiche Verfahren, indem sie fällige Einspruchsbescheide nicht erlassen. Unser Zentralverband hat inzwischen in einigen Musterprozessen Untätigkeitsklagen eingereicht. Nun müssen Gerichte den Finanzämtern Fristen zur Entscheidung setzen. Nach Fristablauf entscheidet dann das Gericht. So weit sind wir schon!

 

Herzlichst grüßt Sie Ihr Verbandsvorsitzender

Norbert Behle

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