Saarbrücken hat einen qualifizierten Mietspiegel

Welche Informationen enthält der Saarbrücker Mietspiegel?

Er gibt eine Übersicht über die ortsüblichen Nettokaltmieten in Euro je Quadratmeter für nicht preisgebundene Wohnungen in der Landeshauptstadt Saarbrücken. Er gilt nicht für
mithilfe öffentlicher Förderung erbaute oder sanierte Wohnungen. Der Mietspiegel schafft Transparenz und Rechtssicherheit für die Mieterinnen und Mieter sowie die Vermieterinnen und Vermieter und hilft in vielen Fällen gerichtliche Streitigkeiten über Miethöhen zu vermeiden.

Gesetzliche Verpflichtung

Mit dem Inkrafttreten des neuen Mietspiegelreformgesetzes am 1. Januar 2024 ist die Erstellung und regelmäßige Fortschreibung von Mietspiegeln für alle Kommunen ab 50.000
Einwohnern verpflichtend. Mit der Veröffentlichung des ersten qualifizierten Mietspiegels erfüllt die Landeshauptstadt Saarbrücken diese gesetzliche Vorgabe. Grundlage für einen „qualifizierten“ Mietspiegel ist, dass er nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden rarbeitet wurde und von der Stadt und/oder von Interessenvertretungen der Vermieterinnen und Vermieter sowie der Mieterinnen und Mieter im Arbeitskreis anerkannt wird.

Beteiligte Akteure und Datengrundlage

Das erfahrene Hamburger Institut FUB IGES Wohnen+ Immobilien+Umwelt GmbH hat die Landeshauptstadt im gesamten Erstellungsprozess begleitet und bei der Erstellung die anerkannte wissenschaftliche Methodik gewährleistet. Zudem haben städtische Fachämter und Experten des lokalen Mietwohnungsmarkts den gesamten Prozess in einem Arbeitskreis aktiv unterstützt. Die Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten sind Daten aus einer breit angelegten Befragung von Mieterhaushalten sowie Vermieterinnen und Vermietern, die von April bis Juni 2023 durchgeführt wurde. Insgesamt sind Daten zu mehr als 5500 Saarbrücker Wohnungen in die Auswertung eingeflossen, wobei der Datenschutz stets gewährleistet wurde.

Anerkennung durch Arbeitskreis und Beschluss durch den Saarbrücker Stadtrat

Mitte November 2023 haben die im Arbeitskreis Mietspiegel beteiligten Akteure des lokalen Mietwohnungsmarktes per Unterschrift den Mietspiegel anerkannt. Mit dem Mieterbund, der Mieterhilfe sowie Haus & Grund und dem Verband der saarländischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft haben alle stimmberechtigten Mitglieder des Arbeitskreises dem Saarbrücker Mietspiegel zugestimmt. Anschließend hat auch der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken den Mietspiegel in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2024 beschlossen. Der qualifizierte Mietspiegel von Saarbrücken wurde somit qualifiziert und gilt seit dem 1. Januar 2024.

 

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