Wir haben Dezember. Draußen ist es kalt.

Wir haben Dezember. Draußen ist es kalt. Überall sind wir mit Krisen konfrontiert. In Ukraine und Gaza sogar kriegerische Auseinandersetzungen.

Schlechte Nachrichten auch im Inland.

Es ist kein Wunder, dass die Stimmung schlecht ist. Die Menschen sind aggressiv. Noch nie gab es so viele Störfälle in Hausgemeinschaften.

Als Beispiel zeigen wir Ereignisse an, in die wir involviert sind.

Erster Fall

Er ist dem Mietrecht zuzuordnen. Unser Vermieter vermietet eine Wohnung auf Bitten eines Bekannten an dessen Tochter. Was der Bekannte verschweigt ist, dass der Abkömmling massive psychische Probleme hat. Die Tochter ist aggressiv. Sie terrorisiert ihre Mitbewohner durch lautes nächtliches Geschrei und Bedrohungen.

Ein Verhalten, das den Bekannten dazu veranlasst, seine Tochter aus dem Haushalt zu verbannen. Zu Lasten unseres Vermieters. Diesem wurde das Problem eines psychisch kranken Menschen untergejubelt.

Nach Abmahnung hat der Vermieter das Mietverhältnis fristlos gekündigt. Das Amtsgericht Saarbrücken hat die Mieterin zur Räumung verurteilt. In diesem Fall kann damit gerechnet werden, dass die Mieterin bald draußen ist.

Das Verhältnis zwischen den Vermietern und den Bekannten ist nach dieser Episode nicht mehr optimal.

Zweiter Fall

Er kommt aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrecht. Das Objekt ist in Dillingen gelegen. Ein Mitglied verkaufte seine leere Wohnung im September 2023. Die Käuferin zahlte im Oktober 2023 den Kaufpreis. Zu diesem Zeitpunkt gingen die Nutzungen auf sie über. Diese Gelegenheit nutzte die Käuferin, um die Wohnung ihrem psychisch kranken Sohn zu überlassen, der vergleichbare Verhaltensweisen an den Tag legte wie die Tochter im ersten Fall

  • Lärm und laute Musik, die im ganzen Haus zu hören ist.
  • körperliche Attacken gegen Bewohner, die sich über den Lärm beschwert haben
  • Morddrohungen gegen Hausbewohner
  • Diverse Polizeieinsätze wegen Ruhestörung, Bedrohungen, Sachbeschädigungen usw.
  • mutwillige Beschädigung an einer Scheibe im Treppenhaus

Die Käuferin wurde mit Schreiben vom 10.11.23 auf die Missstände hingewiesen.

Ohne Erfolg.

Am 01.12.23 erreichte sie die Androhung, dass sie diejenigen Maßnahmen zu ergreifen hat, die notwendig und erforderlich sind, um Störungen in der geschilderten Art und
Weise zu verhindern. Verbessern sich die Verhältnisse im Hause nicht, muss die Käuferin mit der Einleitung gerichtlicher Schritte rechnen.

Dritter Fall

Betroffen ist eine Wohnungseigentümergesellschaft in Saarbrücken. Ein Miteigentümer hat seine Wohnung vermietet. Nach Einzug brach im Hause das Chaos aus.

  • Permanente Lärmbelästigungen zwischen 22.00 h und 06.00 h. Laute und offenbar auch gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen dem Mieterehepaar.

Die Mitbewohner laufen Sturm. Sie forderten ihren WEG-Verwalter auf, aktiv zu werden, was dieser auch tat. Er wandte sich an den Vermieter. Statt Verständnis erntete der Verwalter Aggressionen. Ihm wurde mit einem Rechtsanwalt gedroht.

Mit Schreiben vom 22.11.23 wurden dem Wohnungseigentümer gerichtliche Schritte in Aussicht gestellt, falls er nicht dafür sorgt, dass sich seine Mieter rechtskonform verhalten.

Bis heute wurden keine negativen Vorfälle mehr gemeldet. Gibt es schlechte Nachrichten, muss das Gericht bemüht werden.

Gestörte Verhältnisse gab es immer wieder. Aber nicht in dieser Quantität. Der Winter wird vorbei sein. Krieg, Katstrophen und Krisen hoffentlich auch. Mit der Aussicht, dass die Menschen wieder besser drauf sind und sich nicht mehr so asozial verhalten.

Rechtsanwalt Hans-Joachim Hoffmann
Haus & Grund Saarbrücken
Tel.: 0681/66 83 7-0
Fax: 0681/66 83 7-16
E-Mail: info@hausundgrund-saarbruecken.de

oder

Anwaltskanzlei Hoffmann
Tel.: 0681/68 66 33 40
Fax: 0681/68 89 09 01
E-Mail: info@anwaltskanzlei-hoffmann.com

 

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