Editorial des Mitgliedermagazins Februar 2022

Genießen Sie Ihren Lebensabend...

... und lassen Sie Ihr Haus dafür bezahlen. Eine wachsende Zahl mit solchen Botschaften werbender Unternehmen möchte Sie zu einem Teilverkauf Ihrer Immobilie oder zum Abschluss einer Immobilienrente bewegen. Damit soll vor allem Immobilieneigentümern geholfen werden, denen außer ihrem Grundeigentum kein nennenswertes Vermögen und nur ein als unzureichend empfundenes Einkommen zur Verfügung steht. Zielgruppe sind oft kinderlose Rentner. Ich selbst habe schon Menschen kennengelernt, für die eine solche Lösung als Hilfe in Betracht kam.

Wer sich dafür interessiert, wird feststellen, dass es eine Vielzahl von komplexen Modellen gibt. Es gibt die Leibrente auf Zeit oder bis ans Lebensende, es gibt den Teil-Verkauf mit Nießbrauchrecht oder mit Mietvertrag (also mit oder ohne eigene Zahlungspflicht) und es gibt die Umkehrhypothek, bei der sich die Schuld aufbaut und nicht verringert, weil Zins und Tilgung erst zum Ablauf des Lebens, also mit dem Tod fällig werden.

Nicht immer werden bei den beworbenen Modellen des Teilverkaufs die Interessen der Eigentümer angemessen berücksichtigt.

Beachtenswerte Aspekte sind Fragen wie die Höhe der monatlichen Zahlungen. Wer kommt für Reparaturen oder Modernisierungen auf und was ist, wenn die Eigentümer in ein Altersheim umziehen müssen? Lässt sich vermeiden, dass sich nach Vertragsschluss jemand auf mein Ableben freut? Kann nicht doch mit einem „normalen“ Darlehen einer Bank der Wert der Immobilie erhalten werden?

Man sagt, wer sich im Alter wärmen will, muss sich in der Jugend einen Ofen bauen. Damit dieser Ofen nicht kalt wird und Ihnen nicht ohne Not wieder genommen wird, unterstützt Haus & Grund seine Mitglieder bei den vielfältigen Fragen, die sich ergeben können, wenn dieses Eigentum wieder zu Geld gemacht werden soll. Damit Sie nicht übervorteilt werden und damit Sie die hoffentlich richtigen Entscheidungen treffen.

Das wünsche ich Ihnen und grüße Sie herzlichst

Ihr Verbandsvorsitzender

Norbert Behle

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