Editorial des Mitgliedermagazins März 2023

Miete erhöhen?

Liebe Leserinnen und Leser,

zurzeit sind die Miethöhen in vieler Munde. Nicht nur im Saarland sind die Mieten so niedrig, dass sich Neubauten eigentlich nicht lohnen. Die Existenz bezahlbaren Wohnraums verhindert also die Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Das Dilemma lässt sich über Bürokratieabbau und Förderungen lösen. So einfach wäre das.

Im Saarland sind die Mieten sogar so niedrig, dass die Regierung nicht ernsthaft an eine Mietpreisbremse denkt. Das ist gut so und erspart uns viel (juristischen) Ärger.

Wer von Mieteinnahmen lebt, blickt derzeit neidisch auf die Gewerkschaften, die Lohnerhöhungen von über 10 % einfordern, denn auch die Kosten für Reparaturen und Instandsetzungen von Wohnungen sind oft um mehr als 10 % gestiegen. Um Wohnraummieten zu erhöhen, muss man im Saarland meist 3 Vergleichsmieten benennen. Gerade „auf dem Land“ ist das schwierig. Manche Vermieter müssen dazu praktisch „Klingeln putzen“, wenn nicht der örtliche Haus & Grund-Verein helfen kann und man nicht jemanden kennt, der jemanden kennt. Einzig im Saarpfalz-Kreis gibt es einen Mietspiegel, der aber seit Dezember 2022 mangels Fortschreibung nur noch ein einfacher Mietspiegel im Sinne von § 558 c BGB ist. In Saarbrücken wird es ab 2024 einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558 d BGB geben. Mehr dazu erfahren Sie im Laufe des Jahres auch von uns. Andere Mietspiegel gibt es im Saarland nicht. Auf so bezeichnete Mietspiegel aus anderen Quellen, z. B. Maklerverbänden, können Mieterhöhungen leider nicht gestützt werden.

Wer aber Indexmieten vereinbart hat, profitiert nun vom inflationsbedingt steigenden Verbraucherpreisindex und kann z.B. für die letzten 12 Monate eine Mieterhöhung von mehr als 8 % geltend machen. Wer dieses Recht nun gesetzgeberisch begrenzen will, vergisst, dass der Index in den vorausgegangenen Jahren kaum gestiegen war. Solche Forderungen bewirken nachweislich steigende Mitgliedzahlen bei Haus & Grund, denn viele private Wohnungseigentümer investieren zu Recht Geld in die Mitgliedschaft bei uns, um es nicht durch gesetzgeberische Fehlentscheidungen zu verlieren.

Mein Tipp: Die einvernehmliche schriftliche Mieterhöhung gemäß § 557 BGB kann für beide Seiten lohnend sein. Sie schont Nerven und Ressourcen. Und denken Sie daran: Jeder, der derzeit weder Lohn- noch Preis- oder Mieterhöhungen fordert, hilft dabei, dass die Inflation uns nicht dauerhaft erhalten bleibt.

Herzlichst grüßt Sie Ihr Verbandsvorsitzender

Norbert Behle

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