Editorial des Mitgliedermagazins September 2021

Die Sache mit dem Schwimmschiff

Liebe Leserinnen und Leser,

das Schwimmschiff, das in Saarbrücken an der Berliner Promenade lag, ist weg. Vielleicht für immer. Nachdem es im Februar gesunken war, wurden wir von den saarländischen Medien regelmäßig über die monatelange Schieflage auf dem Grund der Saar und zuletzt über die Bergung und den Abtransport informiert.

Es gehörte jahrzehntelang zum Stadtbild von Saarbrücken, heißt eigentlich „Vaterland“ und wird Schwimmschiff genannt, weil es lange Zeit nach seiner Anschaffung im Jahr 1932 dem Schwimmen von Menschen in der Saar diente. Später beinhaltete es jahrelang ein renommiertes Restaurant.

Nur weil es auf den Grund der Saar gegangen ist, ist es noch kein Grund für Aufmerksamkeit durch Haus & Grund. Interessant sind aber die Aussagen in den Medien zu der Frage, wer die Schadenskosten tragen soll. Denn das Schiff war vermietet. Und von Eigentümerseite wird angegeben, man habe keine eigene Versicherung abgeschlossen gehabt. Das sei Sache des Mieters gewesen sei, der offenbar eine Haftpflichtversicherung hatte. Die zahlt aber nur, wenn der Mieter den Untergang schuldhaft verursacht hat. Und das scheint seine Versicherung zu bezweifeln.

Viele Vermieter kennen das. Der Mieter zieht aus und hinterlässt Schäden. Selten hat er eine Haftpflichtversicherung. Und wenn, ersetzt diese oft nur den Zeitwert. Oft muss der Vermieter daher dann drauflegen.

Schlimm wird es, wenn der Mieter durch Feuer oder Wasser einen Kapitalschaden verursacht. Dafür hat der Vermieter dann eine Wohngebäudeversicherung. Denn die deckt solche Fälle sogar grundsätzlich unabhängig von der Verschuldensfrage ab. Außerdem wird sie in der Regel zum Neuwert abgeschlossen.
Bei Schiffen ist das die Kasko-Versicherung. Casco ist spanisch für Schiffsrumpf. Und eine solche Versicherung wurde für das Schwimmschiff offenbar nicht abgeschlossen. Wie ein Hauseigentümer, der sein Haus nicht versichert.

Der Presse entnehmen wir, die Versicherung des Mieters solle doch die 6-stelligen Bergungskosten zahlen, um den Staat zu entlasten. Das kann man auch anders sehen. Der Staat muss nur zahlen, weil die Eigentümerschaft wohl weder das Geld noch die eigene Versicherung dafür hatte. Dieser droht nun Regress und Insolvenz. Manche Versicherungen sind richtig wichtig.

Herzlichst grüßt Sie Ihr Verbandsvorsitzender

Norbert Behle

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