Grüße aus dem Netz

Wer sich heutzutage zu einem heiklen Thema in der Öffentlichkeit äußert, muss mit Shirtstorm rechnen.

Der Duden definiert ihn als

„Sturm der Entrüstung in einem Kommunikationsmedium des
Internets, der zum Teil mit beleidigenden Äußerungen einhergeht“

Gefährdet sind die, die sich zu politischen oder gesellschaftlichen Inhalten melden.

  • da wird eine Islamwissenschaftlerin bedroht, die eine Veranstaltung über das Kopftuch der muslimischen Frau organisiert.
  • Mit Ungemach wurde eine Biologin überhäuft, die sich wissenschaftlich zu dem Thema äußern wollte, dass es nur zwei Geschlechter gibt. Der Vortrag, der in der Humboldt Universität gehalten werden sollte, musste wegen der drohenden Exzesse abgesagt werden.

Wer meint, nur solche Personen, die sich öffentlich zu gesellschaftlichen und politischen Themen äußern, seien den Einflussnahmen ausgesetzt, irrt.

Auch in den Kreisen, für die wir sprechen, ist die Einmischung im Netz angekommen.

Ich darf folgenden Sachverhalt vortragen:

Im September 2022 bietet ein Vermieter im Saarbrücker Wochenspiegel eine Wohnung an:

„Saarbrücken-Brebach-Neufechingen 3 ZKB  75 m²“

Unmittelbar unter dieser Anzeige wird eine weitere Anzeige platziert, die auf die erstge-nannte Bezug nimmt.

„Saarbrücken-Brebach-Neufechingen. Wer beabsichtigt dort zur Miete wohnen zu wollen, kann mich gerne für „interessante“ Infos kontaktieren
warnungvordervermieterin@gmx.de“

Eine Annonce dieser Inhalte betrachtete die Vermieterin als unzulässige Einmischung in ihre Angelegenheiten.
Zumal der Text nicht gerade auf eine positive Botschaft schließen lässt.

An wen aber sollte sie sich wenden?
Der Absender ist – wie sich aus dem Text ergibt – anonymisiert.

Also schrieb sie unter falschem Namen den Warnenden an und offenbarte sich dort als Interessentin für die Wohnung in Saarbrücken-Brebach-Fechingen.

Dieser antwortete dann mit seinem richtigen Namen als Annex zu der Absenderadresse warnungvordervermieterin@gmx.de.

Hinter dem Namenlosen verbarg sich ein Exmieter. Mit diesem hatte die Vermieterin Differenzen.

In seiner Antwort beschrieb er Missstände in der Abwicklung eines Mietvertrages. Äußerungen, die bei Fragenden keine Lust auf Abschluss eines Mietvertrages machen konnte.

Wie kann man sich gegen solche ungebetenen Einflussnahmen in eigenen Vermögensver- fügungen zur Wehr setzen.

  • Man macht gar nichts oder, in der Hoffnung, dass sich der Rechtsfreund irgendwann einmal gibt.
  • Man verlangt von dem Exmieter eine Unterlassungserklärung, mit dem Ziel, sich künftig aus Angelegenheiten der Nachvermietung heraus zu halten. Eine entsprechende rechtsvertragliche Verpflichtung dürfte sich aus dem be-endeten Mietvertrag ergeben.

    Den Rechtsweg sollte man wählen, wenn Schaden droht.

Man sieht, Nachrichten aus dem Netz verheißen nicht immer Gutes.

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