Kommentar: Vernünftiges Miteinander

In einem zweitägigen Schnellverfahren hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz beschlossen, das nach Auffassung der Großen Koalition nicht gebraucht wird. Denn der Inhalt des Gesetzes sei ohnehin geltendes Recht, so auch die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.

Mit dem Gesetz zur Neuregelung von § 313 BGB wird klargestellt, dass die pandemiebedingte Schließung von Läden ein Umstand ist, weshalb Mieter und Vermieter miteinander reden müssen. Das Ergebnis dieser Gespräche wird nicht vorgegeben.

Schon lange war ich mit der Bundesjustizministerin nicht mehr einer Meinung, in diesem Fall bin ich es. Dieses Gesetz ist gleich doppelt unnötig. Zum einen, weil es die Rechtslage nur erklärt. Und zum anderen, weil vernünftige Vermieter ohnehin gesprächsbereit gegenüber ihren Mietern sind.

Dass dieses Gesetz vermeintlich doch notwendig war, lag an den großen Unternehmen, deren Rechtsabteilungen auf Vermieter- und Mieterseite nicht gesprächsbereit sind. Mit ihrem Verhalten prägen diese wenigen das Bild der Vermieter. Daher ist es Zeit, zwischen unternehmerischen und privaten Vermietern zu unterscheiden. Wer vernünftig mit seinen Mietern umgeht, muss auch vom Gesetzgeber vernünftig behandelt werden!

Kai H. Warnecke
Präsident

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