Rohrbruch – Welch eine Katastrophe

Das Grundstück, um das es in diesem Artikel geht, ist in Saarbrücken gelegen. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus im Innenstadtbereich. Die im Hause befindlichen Wohnungen sind sämtlich vermietet.
Im Rahmen der Daseinsvorsorge

  • liefern die Stadtwerke Saarbrücken Netz das Wasser

und

  • für die Entsorgung von Abwasser werden die Dienste des ZKE Zentraler Kommunaler Entsorgungsbetrieb in Anspruch genommen.

Bis zur Abrechnung für das Jahr 2019 verlief der Bezug unspektakulär. Ausgehend vom Verbrauch der Vorjahre wurden monatliche Vorauszahlungen für Wasser und Abwasser in Höhe von Euro 230,08 pro Monat erbracht. Im Jahr 2020 insgesamt Euro 2.761,00. Dies war die Norm und lag im Rahmen.

Unseren Eigentümer und Vermieter traf jedoch der Schlag, als er per Post von den Stadtwerken Saarbrücken Netz eine Abrechnung über den Bezug von Wasser und Entsorgung für Abwasser bekam: „Für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 stellen wir Ihnen folgenden Verbrauch in Rechnung und erheben im Auftrag der Landeshauptstadt Saarbrücken folgende Abwassergebühren:

Wasser 6.354 m3 13.497,30 Euro
Abwasser 6.354 m3 21.984,84 Euro
zuzüglich Mehrwertsteuer Wasser 7 % 469,73 Euro
zuzüglich Mehrwertsteuer Wasser 5 % 339,34 Euro
  36.392,21 Euro
Abzüglich geleisteter Abschläge 2.761,00 Euro
Summe 33.530,21 Euro

Welch unvorstellbare hohe Summe gegenüber den Verbräuchen in den Vorjahren! Was war geschehen? Unser Hausbesitzer vermutete zunächst einen Irrtum. Defekt an den Zählern oder ähnliches. Denn es waren keine feuchten Stellen sichtbar, die auf einen unkontrollierten Wasseraustritt schließen ließen.

Die Apparaturen wurden überprüft. Alles in Ordnung. Daraufhin wurde ein Experte hinzugezogen, der sich mit Leckagen und Ortung von Wasseraustritten befasst. Und dieser machte sich an die Arbeit.
Mittels Handaquaphon konnte er versteckt von Wandfliesen ein Strömungsgeräusch ermitteln, herrührend von einer im Erdreich verlegten Stahl-Trinkwasserleitung; beschädigt durch Korrosion.

Die schadhafte Stelle wurde unverzüglich beseitigt. Der unkontrollierte Abfluss von Trinkwasser gestoppt.

Wie geht man jetzt weiter mit dem Exzess der Kosten, der den Eigentümer den letzten Nerv kostet, um:

  • Gegenüber dem Mieter können nur Gebühren in „normaler Höhe“ in Rechnung gestellt werden. In unserem Fall auf der Basis der Zahlen aus 2019.
  • Gegenüber den Stadtwerken Saarbrücken wegen Wasserbezuges. Für die Fälligkeit der Gebühren spielt es keine Rolle, wofür das Wasser bezogen wurde. Es muss bezahlt werden. Es kann allenfalls über Ratenzahlungen verhandelt werden.
  • Gegenüber dem ZKE. Hier stehen die Aktien besser. Es kann nachgewiesen werden, dass das durch das Leck verlorene Wasser in den Untergrund und nicht über die Kanalisation entsorgt wurde.

Hier gibt es die Möglichkeit des Gebührenerlasses. Da konnten wir helfen.

  • Ein Rat an uns alle. Nicht darauf vertrauen, dass das Leitungssystem ewig hält. Die Uhren gelegentlich hinsichtlich von Auffälligkeiten kontrollieren.
  • Und unserem Hauseigentümer wünschen wir, dass er diesen Schrecken unbeschadet übersteht, finanziell und gesundheitlich.

 

Haus & Grund Saarbrücken

Tel.: 0681/66 83 7-0

Fax: 0681/66 83 7-16

E-Mail: info@hausundgrund-saarbruecken.de

oder

Anwaltskanzlei Hoffmann

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