Mietkostenbelastung nahezu konstant

Die WEG-Reform ist nun in greifbarer Nähe. Sie soll am 01.12.2020 in Kraft treten. Das aus dem Jahre 1951 stammende Gesetz soll grundlegend geändert werden.

Regelungen, die sich als unpraktikabel erwiesen haben, sollen den heutigen Gegebenheiten angepasst werden.
Rechtsberatungen für Wohnungseigentümer nehmen bei Haus & Grund einen immer breiteren Raum ein.
Aus unseren Erfahrungen, die wir gemacht haben, wissen wir, dass ein dringender Handlungsbedarf besteht.
Wie oft mussten wir den Rechtsuchenden – ganz plakativ – die ernüchternde Tatsache mitteilen:

Euch gehört die Luft und die Tapete drum herum. Alles andere ist dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen und ihr habt diesbezüglich keine eigene Verfügungsgewalt“

Nur die Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch die WEG-Verwaltung, bestimmt wo es lang geht.

Manch einer fühlt sich an Karl Kafka erinnert, der in seinem Roman „Das Schloss“ in eindrucksvoller Weise die Rechtlosigkeit eines Einzelnen gegenüber der Obrigkeit schildert.

Die Reform hat das Ziel, die Regelungen den Bedürfnissen des 21. Jahrhunderts anzupassen. Sie sollen transparenter und effizienter werden:

  • Jedes Mitglied der WEG soll im Grundsatz einen Anspruch haben auf eigene Kosten den Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge, barrierefreien Aus- und Umbau, Maßnahmen für den Einbruchschutz u. a. durchzuführen. Die Gemeinschaft muss diese Bauvorhaben gestatten.
  • Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage soll vereinfacht werden. Dies gilt für Maßnahmen mit dem Ziel nachhaltiger Kosteneinsparung.
  • Für das Versetzen der Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand.
  • Die Rechte der Wohnungseigentümer sollen erweitert werden:
  • Stichworte:
    - Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen
    - Jährlicher Vermögensbericht des Verwalters
    - Trennung von dem Verwalter, der das Vertrauen der WEG verloren hat
  • Anpassung der Wohngeldabrechnungen für die Mitglieder der WEG an die Betriebskostenabrechnungen mit einer Mietpartei.
  • Die Wohnungseigentümerversammlung soll in ihrer Bedeutung aufgewertet werden.
  • Stichworte:
    - Verlängerung der Ladungsfristen
    - Beseitigung der Hürden für die Beschlussfähigkeit
  • Die Rolle der rechtlichen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer soll klar dargestellt werden. Die Teilnahme am Rechtsverkehr wird vereinfacht.
  • Streitige Vorschriften sollen klarer gefasst werden. Besonders angesprochen werden hier Themen wie Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, bauliche Veränderungen u.a.
  • Kommt es zum Streit, soll sich etwas ändern:
  • Die gerichtlichen Verfahrensvorschriften sollen eine wirksame Streitbelegung fördern.

Fazit:

Es sprengt den Rahmen dieses Vortrages, auf die einzelnen Änderungen einzugehen. Es werden künftige Kolumnen dazu genutzt, das zu erläutern was sich geändert hat.

Eines lässt sich jetzt schon sagen, dass die Reform überfällig war.

Haus & Grund Saarbrücken

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