Zwei Stück Normalität

Mit der Corona-Pandemie änderte sich vieles für uns. Nur im Mietrecht schien fast alles beim Alten zu bleiben. Regelmäßig war in den vergangenen zwei Jahren die Expertenmeinung zu lesen, dass die Schließung der Geschäfte im Zuge des Lockdowns die Mieter dazu berechtige, ihre Miete auf Null zu mindern. Schließlich könne der Mieter sein Geschäft nicht mehr betreiben.

Mein gesunder Menschenverstand sagte mir, dass dies nicht richtig sein konnte. Wieso sollten Vermieter für eine staatlich angeordnete Geschäftsschließung infolge einer Pandemie gegenüber ihren Mietern verantwortlich sein? Insbesondere weil Unternehmer und Gewerbetreibende Anspruch auf Soforthilfe auch zur Zahlung ihrer Miete haben. Das verstand wohl auch der Bundesgerichtshof nicht. Er entschied jetzt, dass eine pauschale Mietminderung im Lockdown nicht zulässig sei, weil eine solche nicht unmittelbar mit Beschaffenheit, Zustand oder Lage des Mietobjekts zu tun habe.

Damit haben die obersten Richter gleich zweimal ein Stück Normalität geschaffen: erstens in Gestalt von gesundem Menschenverstand im Mietrecht. Zweitens haben sie gezeigt, dass die Justiz auch während der Pandemie handlungsfähig ist – das Urteil aus der dritten Instanz erreichte uns nicht einmal zwei Jahre nach dem ersten Lockdown.

Kai H. Warnecke

Präsident

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