Grundsteuer-Reform: Das ist der aktuelle Zwischenstand

Bisher berechnet sich die Grundsteuer nach den Einheitswerten aus den  Jahren 1964 und 1935 (für die neuen Bundesländer). Da diese Werte veraltet sind, hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Verfahren die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer infrage gestellt.

Wegen drohender Steuerausfälle bemüht sich der Gesetzgeber seither um eine Reform der Grundsteuer. Der derzeit vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Immobilien zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet werden. Die Grundsteuer soll an einen Kostenwert anknüpfen, der lediglich eine Differenzierung nach bebauten und unbebauten Grundstücken vorsieht. Dabei sollen unbebaute Grundstücke anhand der Bodenrichtwerte und bebaute Grundstück unter Einbeziehung eines Gebäudewertes bewertet werden.

Aufgrund der deutlich steigenden Werte würde dies zu einem erheblichen Ansteigen der Grundsteuer führen. Der Gesetzgeber möchte jedoch lediglich die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer gewährleisten und das Steueraufkommen nicht erhöhen. Die damit verbundene notwendige Herabsetzung der Werte soll durch angepasste Messzahlen erreicht werden. Ob die Höhe der Grundsteuer für jeden einzelnen Grundstückseigentümer dadurch tatsächlich unverändert bleibt, muss allerdings bezweifelt werden.

Festgestellt werden kann aber bereits heute, dass die Reform mit einem hohen Aufwand für alle Grundstückseigentümer verbunden ist, nachdem die neue Bewertung aller Grundstücke die Abgabe einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem Finanzamt notwendig macht. Haus & Grund Saarland steht dieser Entwicklung sehr kritisch gegenüber.

RA Dr. Michael Weißkopf,
1. Vorsitzender von Haus & Grund Saarland

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